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Wasserrahmen-Richtlinie

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Lavanttal

Vortrag von Veronika Koller-Kreimel über die Umsetzung der EU-Wasserrahmrichtlinie (WRRL) vom 24. Nov. 2010 im Rathaus Wolfsberg
RL 2000/60/EG Ordnungsrahmen für die europäische Wasserpolitik für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer.
RL 2000/60/EG Ordnungsrahmen für die europäische Wasserpolitik für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer.

Im Dezember 2000 ist die EU-Wasserrahmrichtlinie (WRRL) in Kraft getreten; sie bringt eine Neuordnung der Wasserpolitik auf Europäischer Ebene und fordert eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer. Umgesetzt wurde diese Richtlinie in Österreich mit der Wasserrechtsgesetznovelle 2003. Diese WRRL hat für alle EU-Mitgliedstaaten die gleichen Vorgaben und Ziele verankert.

Ein wesentlicher Punkt dabei ist das Verschlechterungsverbot. Das bedeutet, dass der jetzige Zustand der Gewässer jedenfalls nicht verschlechtert werden darf. Ausnahmen dürfen nur unter bestimmten Vorrausetzungen erfolgen. Das Ziel der WRRL ist es, bei allen Oberflächengewässern zumindest einen guten ökologischen und einen guten chemischen Zustand und bei Grundwässern einen guten chemischen und einen guten mengenmäßigen Zustand zu erreichen. Dies soll bis 2015 geschehen; Fristverlängerungen sind aber auch hier möglich.

Um den Ist-Zustand der Gewässer zu erheben, wurden Gewässer mit über 10 km² Einzugsgebiet (~ 31.000 Flusskilometer) untersucht. Das Ergebnis zeigte, dass bei ~35% der Gewässer die Ziele bereits eingehalten sind. Bei den restlichen 2/3 besteht allerdings Handlungsbedarf. Beim chemischen Zustand (spezielle gefährliche Stoffe) ist das Ziel fast zu 99 % erreicht. Ursache dafür sind in erster Linie stoffliche Belastungen, die durch den Bau von Abwasserreinigungsanlagen und durch die Reinigung der Industrie stark reduziert werden konnten. Teilweise Handlungsbedarf besteht noch bei den Nährstoffen und häuslichen Abwässern, sie liegen aber unter 20%. Beim ökologischen Zustand sind erst knapp 1/3 in einem guten Zustand. Das Hauptproblem besteht in den Eingriffen in die Gewässerstrukturen (Morphologie) und Abflussverhältnisse (Hydrologie), die sich aus der intensiven Wasserkraftnutzung und durch den Hochwasserschutz ergeben haben.

Bei den 31.000 km untersuchten Fließgewässern wurden ~ 28.000 Qerbauwerke gefunden, die ein Wanderhindernis für Fische darstellen. Dies ergibt etwa ein Querbauwerk pro Kilometer. 90 % Prozent stammen aus dem Schutzwasserbau und 10% aus der Wasserkraftnutzung. 8.000 km (26%) der Flüsse wurden zum Zwecke des Hochwasserschutzes begradigt und verbaut.

Im Zuge der Wasserkraftnutzung wurde knapp 600 gestaute Wasserstrecken (Gesamtlänge ca.1.100 km; das sind 3,5 % des Gewässernetzes) gestaut, was einen Verlust des Fließgewässercharakters bedeutet. Wasserentnahmen aus Fließgewässern erfolgen in den meisten Fällen ebenfalls zur Wasserkraftnutzung (Ausleitungskraftwerke). In früheren Jahren gab es keine Vorschriften betreffend genügend Restwasser für das Überleben der Organismen (ökologischer Mindestwasserabfluss). Es gibt derzeit ca. 2.500 Wasserentnahmen ohne ausreichendes Restwasser. Dies betrifft insgesamt 3.331 km, also 10,6 % des Gewässernetzes.

Ein weiteres Problem stellen die hohen Abflussschwankungen (Schwall-Sunkerscheinungen) im Zuge der Spitzenstromerzeugung dar. Es gibt 78 schwallbeeinflusste Strecken mit einer Gesamtlänge von > 800 km. Dies sind ca. 3 % des Gewässernetzes.

Gewässersanierung

Grundsätzlich ist bis 2015 der „gute Zustand“ herzustellen. Aber unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist bis maximal 2027 verlängert werden. Nach einer intensiven Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im März 2010 der 1. Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) veröffentlicht. Er enthält ein Maßnahmenprogramm, mit dem die Ziele der WRRL zeitgerecht erreicht werden sollen.
Prioritätensetzung bei der Sanierung

Da bei 2/3 der Gewässer Handlungsbedarf besteht, wurden zur Umsetzung des WRRL Sanierungsprioritäten bis 2015 definiert. Gestartet wird in Österreich mit der Sanierung der größeren Gewässer (prioritäre Gewässer). In Kärnten sind dies z.B. die Drau, Lavant, Glan, Gail u.dgl. Begonnen wird dort, wo der größte ökologische Druck auf die Gewässer herrscht und Maßnahmen die raschesten Verbesserungen für die Ökologie bringen. Erste Priorität und eine wesentlicher Gewinn für den ökologischen Zustand kann durch Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für den Fischbestand erreicht werden. Dazu ist die Herstellung der Durchgängigkeit durch den Bau von Fischaufstiegshilfen – insgesamt bis zu 1.000 Anlagen bis 2015 – geplant. Aber auch die Gewährleistung von ausreichendem Restwasser soll die Lebensbedingungen für die Fische deutlich verbessern. Dies soll bei ca. 150 Anlagen erfolgen. Im ersten Schritt soll bis 2015 bei Ausleitungskraftwerken in den prioritären Gewässern zumindest soviel Wasser abgegeben werden, dass sie für Fische wieder passierbar sind. Erst in einem zweiten Schritt – also bis 2021 - soll genügend Wasser für die Erreichung und langfristige Gewährleistung des guten ökologischen Zustandes abgegeben werden. Bereiche mit Tümpeln und trockenen Flussbetten soll es dann nicht mehr geben.

Eine weitere Priorität ist, in den prioritären Gewässern auch die Gewässerstruktur – und damit auch den Lebensraum - zu verbessern. Das heißt, dass z.B. die Ufer von begradigten Bereichen wieder strukturierte werden, Schotterbänke angelegt und die Nebengewässer angebunden werden. Für Fischaufstiege und Strukturverbesserungen gibt es über die Umweltförderung eine gute finanzielle Unterstützung, aber auch Synergien mit Schutzwasserprojekten oder LIFE-Projekten sollen dabei genutzt werden.

Folien von der Wasserrahmenrichtlinie

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Hochwasserschutz / Hochwasserrichtlinie - 2007/60/EG

Neben der Wasserrahmenrichtlinie gibt es eine weitere EU-Richtlinie, die wesentliche Vorgaben für das Gewässermanagement enthält: Die 2007 veröffentlichte Hochwasserrichtlinie. Damit wurde ein Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken geschaffen. Diese Richtlinie wird gerade im Österreichischen Wasserrechtsgesetz verankert. Ziel ist die Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Von der Hochwasserrichtlinie werden konkrete Instrumente zur Erreichung dieser Ziele vorgegeben:
1. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
2. Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
3. HochwasserrisikomanagementpläneWeiter Informationen unter:
www.bmnt.gv.at

Bernd Krammer von Lovntol.at

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