Umzug in Österreich
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Umzugsplaner

Umzug - Gesetzlich vorgeschriebene Schritte

Am Besten in der folgende Reihenfolge :

An-, Ab- & Ummeldung des Hauptwohnsitzes

Bei einer Änderung des Hauptwohnsitzes muss sich unter der neunen Adresse angemeldet werden. Dort erhält man den Meldezettel. In Orten mit Bundespolizeidirektion das Meldeamt der Bundespolizeidirektion ansonsten das Meldeamt im Gemeindeamt.Benötigte Dokumente:
  • Lichtbildausweis (am besten Reisepass)
  • Geburtsurkunde
  • ausgefüllten und unterschriebenen Meldezetteln ( Anzahl hängt von der jeweiligen Behörde ab!) – erhältlich bei der Gemeinde oder in der Trafik Achtung: Bei Einzug in Eigentum müssen alle Eigentümer als „Unterkunftgeber“ und „Unterkunftnehmer“ unterschreiben!
  • Abmeldebestätigung von der bisherigen Adresse oder den Meldezettel der bisherigen Unterkunft.
  • Meldezettel von allen weiteren Wohnsitzen
Frist : innerhalb von drei Tagen nach Bezug der neune WohnungTipp: Viele weitere Behördengänge könne mittlerweile schon Online erledigt werden. Weiter Infos unter www.help.gv.at

Fahrzeugversicherung

Holen Sie sich eine „Versicherungsbestätigung“ von der Versicherung. Ein Anruf genügt normalerweise um sie zugeschickt zubekommen.Die Adressänderung wird kostenlos durchgeführt, wenn Sie innerhalb der Bezirkshauptmannschaft umziehen. Beim Umzug in eine andere Bezirkshauptmannschaft, muss das Kfz abgemeldet und im neuen Bezirk wieder neu angemeldet werden (Kosten).In der Regel wird im Zuge der Änderung des Zulassungsscheins auch die Fahrzeugversicherung aktualisiert.Achtung: Die Versicherungsbestätigung ist nur drei Tage gültig.

Kfz-Zulassungsschein

Adressänderung bei der Zulassungsstelle Ihrer VersicherungsgesellschaftBenötigte Dokumente:Frist: innerhalb einer Woche nach der Adressänderung.

Führerschein

Eine Adressänderung ist bei der Führerscheinbehörde (die Bundespolizeidirektion bzw. die Bezirkshauptmannschaft) des neuen Wohnsitzes zu melden. Auch bei den ‚Alten’ Führerscheinen. Außer bei Umzug innerhalb einer Behörde. Es reicht formlose schriftliche Mitteilung mit der Kopie des Meldezettels. Es fallen keine Gebühren an.Frist: innerhalb von sechs Wochen nach dem Umzug

Waffenrechtliche Urkunde

Die Adressänderung muss der Ausstellungsbehörde (Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft) schriftlich bekannt gegeben werden.Frist: innerhalb von vier Wochen nach dem Umzug

Umzug - Notwendige Schritte


Neuer Kauf-/Mietvertrag

Alten Mietevertrag kündigen

 - Information über das Mietrecht:

Übergabe an Vermieter oder Nachmieter

Gehen Sie zusammen durch alle Zimmer Ihrer alten Wohnung und prüfen Sie alles. Dieser Rundgang sollte die Grundlage für das Übergabeprotokoll sein. Darin  sollte bestätigt werden das das Objekt in vereinbartem Zustand übernommen hat (auch einbauten und Geräte). Lesen Sie alle Zähler ab und vermerken sie sie auf dem Übernahmeprotokoll für die Schlussabrechnung. Anschließend ist die Schlüsselübergabe.

Übernahme des neuen Zuhauses

Genauso wie Sie Ihr altes Zuhause ein Übergabeprotokoll angefertigt haben sollten sie auch eins für ihr neues Zuhause anfertigen. Halten sie alle Mängel fest (evtl. mit Foto), das kann später eine Menge ärger ersparen. Notieren Sie alle Zählerstände.

Heizkostenabrechnung

Vor dem Auszug muss eine schriftliche Kündigung der Heizkostenverrechnung gemacht werden. Teilen sie auch ihre neue Adresse für Abschlussrechnung mit. Es muss auch ein Ablesetermin bis zum Auszug vereinbart werden.

Gas, Strom und Wasser

Melden Sie Strom, Gas und Wasser bei Ihren Energieversorger ab. Geben Sie den Zählerstand vom Tag des Auszugs bekannt (Abnahmeprotokoll). Ist in der neuen Wohnung noch keine Energie vorhanden, muss ein Termin für die Einschaltung vereinbart werden. Bei der Einschaltung muss der/die MieterIn / EigentümerIn oder Bevollmächtige (schriftlich) persönlich anwesend sein und sich ausweisen können evtl. auch Meldezettel oder Mietvertrag.

Telefon / Internet

Wenn Ihr Internetanschluss bei Ihrem Telefonanbieter ist wird mit der Übertragung des Festnetzanschlusses meistens auch der Internetanschluss übertragen. Bei einem anderen Provider erkundigen sie sich auf deren Homepage. Meist genügt ein formloses Schreiben oder Fax mit Ihrer neuen Adresse, Kundennummer und der neuen Telefonnummer. Der jeweilige Telefonanschluß wird beim jeweiligen Anbieter an und ab bzw. umgemeldet.

Mobiltelefon

Informieren Sie Ihren Mobiltelefonbetreiber über die Adressänderung. Meistens reicht es telefonisch (Kennwortabfrage).

Fernseher und Radio

Änderung müssen gemeldet werde. Wenn Ihre Geräte bereits gemeldet sind genügt eine Ummeldung mit der neuen Adresse. Ansonsten muss eine Anmeldung erfolgen. Autoradios sind gebührenbefreit. Alle Infos unter www.gis.at. Formulare bekommen sie bei allen Postämtern, Trafiken, einzelnen Bankinstituten, der Gemeinde oder direkt bei der GIS und können auch bei diesen abgegeben werden.

Kabelanschluss

Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder mitnehmen oder kündigen. Achten sie auf Kündigungsfristen. Um- und Abmeldung sollten schriftlich erfolgen.

Umzug - Empfehlenswerte Schritte


Arbeitsmarktservice

Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie die Adressänderung bei der www.ams.gv.at bekannt geben.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber sollte in der Regel sofort über die neue Adresse und eine evtl. neue Bankverbindung informiert werden. Die Krankenkasse wird vom Arbeitgeber informiert.

Geldinstitute

Banken, Bausparkassen, Kreditinstituten, Kreditkarteninstitute und Sparkassen sollte über die neue Adresse umgehend informiert werden. Die Adressänderung ist unterschiedlich. Teils schriftlich, persönlich mit Meldebestätigung, Fax, telefonisch oder Online.

Grundbuch

Der Eigentümer einer Liegenschaft wendet sich zur Adressänderung am besten persönlich die Gemeinde mit der Meldebestätigung und einem Lichtbildausweis. Oder schriftlich mit allen Angaben. Die Adressänderung ist gebührenfrei.

Hundeabgabe

Ihr Hund muss am neuen Wohnort angemeldet und ganz wichtig am alten Wohnort abgemeldet werden.

Krankenkasse

wird vom Arbeitgeber erledigt. Gilt nicht für privat abgeschlossene Kranken(Zusatz-) Versicherungen.

Parkerlaubnis

In einigen Wohnorten benötigen Sie eine Parkerlaubnis. Klären sie das vor dem Umzug bei der jeweiligen Gemeinde.

Kindergarten, Schule oder Hort

Wird nur die Wohnung, aber nicht die Einrichtung gewechselt, ist die neue Adresse der jeweiligen Einrichtung mitzuteilen.Ein Wechsel sollte frühzeitig geplant werden. Sie müssen Ihr Kind in der neuen Einrichtung an- und in der alten abmelden. Achten Sie auf Anmeldefristen.

Nachsendeauftrag

Ist zwar kostenpflichtig aber sehr ratsam. Man sieht dann sehr schnell in der neuen Wohnung wen man vergessen hat die neue Adresse mitzuteilen. Geht bis zu 6 Monaten

Universität

Studierende sind verpflichtet eine Adressänderung der Universität zu melden. Die Meldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder teilweise online durchgeführt werden. Benötigt wird der Studierendenausweis. Falls Sie Studienbeihilfenbezieher sind, geben Sie die neue Adresse auch der Studienbeihilfenbehörde schriftlich bekannt.

Versicherungen

Geben sie unbedingt Ihre neue Adresse bei allen Versicherungen (z.B. Zusatz-, Lebensversicherung) an. Am besten schriftlich. Bei Haushalts und Gebäudeversicherungen empfiehlt es sicht persönlich vorbei zugehen um Änderungen zu klären.

Wehr- und Zivildienst

Die Adressänderung erfolgt automatisch durch das Zentrale Melderegister. Achtung gilt nicht für einen Umzug ins Ausland.

Sonstiges

- Ärzte
- Verbände, Vereine und Clubs, wie Automobilclub, Sport- Freizeitvereine, Videotheken oder Parteien, Genossenschaften
- Versandhäuser
- Abos von Zeitungen und Lebensmitteln
- Am besten einmal den Briefkasten beobachten wer einen so alles schreibt.
- Alle Karten in der Geldbörse mal nachsehen.
- Online Accounts, wie Ebay, Mail oder kostenpflichtigen Diensten.
- Und last but not least natürlich alle Bekanten, Verwandten, Freunde, Kollegen und Stammtischbrüder.

Umzug - Praktische Tipps


  • Legen Sie einen Termin für den Umzug fest. Anhand des Kündigungstermin alter Wohnung/ frühes möglicher Einzug in die neue Wohnung.
  • Klären sie wie sie Übergangsweise in beide Wohnungen kommen.
  • Sagen sie den Nachbarnbescheid das es laut werden könnte.
  • Versuchen sie vor beiden Wohnungen einen Parkplatz zu reservieren. Evtl. Klärung mit der Gemeinde.
  • Planen sie Urlaubstage ein (je nach Arbeitgeber ein bis zwei Tage Sonderurlaub)
  • Umzugskartons und Packmaterial besorgen. Tagesanzeiger und Altpapier. Bzw. das Umzugsunternehmen besorgt Ihnen dieses. Filzstifte zum beschriften.
  • Kleine Kiste mit Werkzeug
  • Wertgegenstände gesondert verpacken und selbst transportieren.
  • Sperrmüll vorher entsorgen und die Gelegenheit nutzen sich von ‚altem’ zutrennen. Misten sie den Keller, Dachboden, Garage und Rumpelkammer zeitig vorher aus. Altes kann auf dem Flohmarkt, Zeitungsanzeigen oder Online-Auktion noch zu Geld gemacht werden.
  • Planen sie Handwerksarbeiten und wer welche erledigen kann. Elektrik wie Deckenlampen oder Herd. Ab und Aufbau von Einbauschränken, Regalen und Küche.
  • Bei Umzug ohne Spedition einen ‚geeigneten’ Leihwagen buchen. Am besten einen Tag vorher abholen.
  • Kinder bei Großeltern unterbringen oder Babysitter besorgen. Kinder sollten auf den Umzug vorbereitet werden. Neuer Schulweg etc. Kümmern sie sich auch um einen neuen Schul– Kindergartenplatz.
  • Tasche für die erste Nacht mit allen wichtigen Sachen die täglich benötigt werden. Hygieneartikel, Medikamente, Sachen zum wechseln, Kaffee etc.
  • Vorstellen bei den neuen Nachbarn. Tipps holen, zur Müllabfuhr, Hausmeister, Geschäfte, und zum tratschen.

Diese Umzugsliste ist als Hilfe gedacht und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Weitere Tipps werden gerne entgegengenommen. Diese Liste kann gerne kopiert und weiter gegeben werden. Jedoch darf der Verweiß auf www.Lovntol.at nicht entfernt werden.

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