| Umzug in Österreich |
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UmzugsplanerUmzug - Gesetzlich vorgeschriebene SchritteAm Besten in der folgende Reihenfolge :An-, Ab- & Ummeldung des HauptwohnsitzesBei einer Änderung des Hauptwohnsitzes muss sich unter der neunen Adresse angemeldet werden. Dort erhält man den Meldezettel. In Orten mit Bundespolizeidirektion das Meldeamt der Bundespolizeidirektion ansonsten das Meldeamt im Gemeindeamt.Benötigte Dokumente:
FahrzeugversicherungHolen Sie sich eine „Versicherungsbestätigung“ von der Versicherung. Ein Anruf genügt normalerweise um sie zugeschickt zubekommen.Die Adressänderung wird kostenlos durchgeführt, wenn Sie innerhalb der Bezirkshauptmannschaft umziehen. Beim Umzug in eine andere Bezirkshauptmannschaft, muss das Kfz abgemeldet und im neuen Bezirk wieder neu angemeldet werden (Kosten).In der Regel wird im Zuge der Änderung des Zulassungsscheins auch die Fahrzeugversicherung aktualisiert.Achtung: Die Versicherungsbestätigung ist nur drei Tage gültig.Kfz-ZulassungsscheinAdressänderung bei der Zulassungsstelle Ihrer VersicherungsgesellschaftBenötigte Dokumente:Frist: innerhalb einer Woche nach der Adressänderung.FührerscheinEine Adressänderung ist bei der Führerscheinbehörde (die Bundespolizeidirektion bzw. die Bezirkshauptmannschaft) des neuen Wohnsitzes zu melden. Auch bei den ‚Alten’ Führerscheinen. Außer bei Umzug innerhalb einer Behörde. Es reicht formlose schriftliche Mitteilung mit der Kopie des Meldezettels. Es fallen keine Gebühren an.Frist: innerhalb von sechs Wochen nach dem UmzugWaffenrechtliche UrkundeDie Adressänderung muss der Ausstellungsbehörde (Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft) schriftlich bekannt gegeben werden.Frist: innerhalb von vier Wochen nach dem UmzugUmzug - Notwendige SchritteNeuer Kauf-/MietvertragAlten Mietevertrag kündigen- Information über das Mietrecht:Übergabe an Vermieter oder NachmieterGehen Sie zusammen durch alle Zimmer Ihrer alten Wohnung und prüfen Sie alles. Dieser Rundgang sollte die Grundlage für das Übergabeprotokoll sein. Darin sollte bestätigt werden das das Objekt in vereinbartem Zustand übernommen hat (auch einbauten und Geräte). Lesen Sie alle Zähler ab und vermerken sie sie auf dem Übernahmeprotokoll für die Schlussabrechnung. Anschließend ist die Schlüsselübergabe.Übernahme des neuen ZuhausesGenauso wie Sie Ihr altes Zuhause ein Übergabeprotokoll angefertigt haben sollten sie auch eins für ihr neues Zuhause anfertigen. Halten sie alle Mängel fest (evtl. mit Foto), das kann später eine Menge ärger ersparen. Notieren Sie alle Zählerstände.HeizkostenabrechnungVor dem Auszug muss eine schriftliche Kündigung der Heizkostenverrechnung gemacht werden. Teilen sie auch ihre neue Adresse für Abschlussrechnung mit. Es muss auch ein Ablesetermin bis zum Auszug vereinbart werden.Gas, Strom und WasserMelden Sie Strom, Gas und Wasser bei Ihren Energieversorger ab. Geben Sie den Zählerstand vom Tag des Auszugs bekannt (Abnahmeprotokoll). Ist in der neuen Wohnung noch keine Energie vorhanden, muss ein Termin für die Einschaltung vereinbart werden. Bei der Einschaltung muss der/die MieterIn / EigentümerIn oder Bevollmächtige (schriftlich) persönlich anwesend sein und sich ausweisen können evtl. auch Meldezettel oder Mietvertrag.Telefon / InternetWenn Ihr Internetanschluss bei Ihrem Telefonanbieter ist wird mit der Übertragung des Festnetzanschlusses meistens auch der Internetanschluss übertragen. Bei einem anderen Provider erkundigen sie sich auf deren Homepage. Meist genügt ein formloses Schreiben oder Fax mit Ihrer neuen Adresse, Kundennummer und der neuen Telefonnummer. Der jeweilige Telefonanschluß wird beim jeweiligen Anbieter an und ab bzw. umgemeldet.MobiltelefonInformieren Sie Ihren Mobiltelefonbetreiber über die Adressänderung. Meistens reicht es telefonisch (Kennwortabfrage).Fernseher und RadioÄnderung müssen gemeldet werde. Wenn Ihre Geräte bereits gemeldet sind genügt eine Ummeldung mit der neuen Adresse. Ansonsten muss eine Anmeldung erfolgen. Autoradios sind gebührenbefreit. Alle Infos unter www.gis.at. Formulare bekommen sie bei allen Postämtern, Trafiken, einzelnen Bankinstituten, der Gemeinde oder direkt bei der GIS und können auch bei diesen abgegeben werden.KabelanschlussBei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder mitnehmen oder kündigen. Achten sie auf Kündigungsfristen. Um- und Abmeldung sollten schriftlich erfolgen.Umzug - Empfehlenswerte SchritteArbeitsmarktserviceWenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie die Adressänderung bei der www.ams.gv.at bekannt geben.ArbeitgeberDer Arbeitgeber sollte in der Regel sofort über die neue Adresse und eine evtl. neue Bankverbindung informiert werden. Die Krankenkasse wird vom Arbeitgeber informiert.GeldinstituteBanken, Bausparkassen, Kreditinstituten, Kreditkarteninstitute und Sparkassen sollte über die neue Adresse umgehend informiert werden. Die Adressänderung ist unterschiedlich. Teils schriftlich, persönlich mit Meldebestätigung, Fax, telefonisch oder Online.GrundbuchDer Eigentümer einer Liegenschaft wendet sich zur Adressänderung am besten persönlich die Gemeinde mit der Meldebestätigung und einem Lichtbildausweis. Oder schriftlich mit allen Angaben. Die Adressänderung ist gebührenfrei.HundeabgabeIhr Hund muss am neuen Wohnort angemeldet und ganz wichtig am alten Wohnort abgemeldet werden.Krankenkassewird vom Arbeitgeber erledigt. Gilt nicht für privat abgeschlossene Kranken(Zusatz-) Versicherungen.ParkerlaubnisIn einigen Wohnorten benötigen Sie eine Parkerlaubnis. Klären sie das vor dem Umzug bei der jeweiligen Gemeinde.Kindergarten, Schule oder HortWird nur die Wohnung, aber nicht die Einrichtung gewechselt, ist die neue Adresse der jeweiligen Einrichtung mitzuteilen.Ein Wechsel sollte frühzeitig geplant werden. Sie müssen Ihr Kind in der neuen Einrichtung an- und in der alten abmelden. Achten Sie auf Anmeldefristen.NachsendeauftragIst zwar kostenpflichtig aber sehr ratsam. Man sieht dann sehr schnell in der neuen Wohnung wen man vergessen hat die neue Adresse mitzuteilen. Geht bis zu 6 MonatenUniversitätStudierende sind verpflichtet eine Adressänderung der Universität zu melden. Die Meldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder teilweise online durchgeführt werden. Benötigt wird der Studierendenausweis. Falls Sie Studienbeihilfenbezieher sind, geben Sie die neue Adresse auch der Studienbeihilfenbehörde schriftlich bekannt.VersicherungenGeben sie unbedingt Ihre neue Adresse bei allen Versicherungen (z.B. Zusatz-, Lebensversicherung) an. Am besten schriftlich. Bei Haushalts und Gebäudeversicherungen empfiehlt es sicht persönlich vorbei zugehen um Änderungen zu klären.Wehr- und ZivildienstDie Adressänderung erfolgt automatisch durch das Zentrale Melderegister. Achtung gilt nicht für einen Umzug ins Ausland.Sonstiges- Ärzte- Verbände, Vereine und Clubs, wie Automobilclub, Sport- Freizeitvereine, Videotheken oder Parteien, Genossenschaften - Versandhäuser - Abos von Zeitungen und Lebensmitteln - Am besten einmal den Briefkasten beobachten wer einen so alles schreibt. - Alle Karten in der Geldbörse mal nachsehen. - Online Accounts, wie Ebay, Mail oder kostenpflichtigen Diensten. - Und last but not least natürlich alle Bekanten, Verwandten, Freunde, Kollegen und Stammtischbrüder. Umzug - Praktische Tipps
Diese Umzugsliste ist als Hilfe gedacht und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Weitere Tipps werden gerne entgegengenommen. Diese Liste kann gerne kopiert und weiter gegeben werden. Jedoch darf der Verweiß auf www.Lovntol.at nicht entfernt werden. |
