| Ortstafelstreit in Kärnten |
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Ortstafelstreit Als Ortstafelstreit wird umgangssprachlich eine jahrzehntelange Kontroverse um zweisprachige (Deutsch/Slowenisch) topographische Aufschriften (Ortstafeln und Wegweiser) in einem Teil des österreichischen Bundeslandes Kärnten bezeichnet. Die betreffenden Ortstafeln sind der slowenischen Minderheit verfassungsmäßig garantiert, werden aber von Kärntner Abwehrkämpferbund und Lokalpolitikern wie Landeshauptmann Jörg Haider unter Berufung auf den angeblichen Mehrheitswillen verhindert.Historische EntwicklungDie Zweisprachigkeit Kärntens geht historisch auf die Zeit der Völkerwanderung zurück. So trafen im Raum Kärnten von Norden kommend der germanische Stamm der Bajuwaren auf von Süden kommende Stämme der Slawen. Seit damals ist der Norden Kärntens vorwiegend deutsch- und der Süden teilweise slowenischsprachig. (Genaueres: siehe Geschichte Kärntens)Dieses Neben- und Miteinander zweier unterschiedlicher Sprachen verlief weitgehend problemfrei bis zum Aufkommen des Nationalismus. So liegt die Wurzel des Ortstafelstreits im Zerfall Österreich-Ungarns nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg. Die Südslawen schlossen sich zum sogenannten SHS-Staat (Königreich der Slowenen, Kroaten und Serben) zusammen, während Kärnten Bundesland der neuerstandenen Republik Österreich blieb. Mit dem Verweis auf die slowenischsprachige Bevölkerungsmehrheit im Süden Kärntens besetzten SHS-Truppen diese Landesteile mit dem Ziel sie dem SHS-Staat anzugliedern. Bei den folgenden Grenzkämpfen („Kärntner Abwehrkampf“ aus deutsch-österreichischer, „Kampf um die Nordgrenze“ aus slowenisch-jugoslawischer Sicht) lieferten sich bewaffnete Freiwillige unter der Führung des später hochrangigen Nationalsozialisten Hans Steinacher („Sieg in deutscher Nacht“) blutige Kämpfe mit slowenischen Freiwilligenverbänden und SHS-Truppen. Diese Kämpfe zogen schließlich die Aufmerksamkeit der Siegermächte auf sich, welche zur friedlichen Klärung der Situation eine Volksabstimmung durchführen ließen. Die Abstimmung wurde am 10. Oktober 1920 durchgeführt und endete trotz einer slowenischsprachigen Bevölkerungsmehrheit im Abstimmungsgebiet Zone A mit einem mehrheitlichen Votum (ca. 60%) für eine Nichtteilung Kärntens und einem Verbleib bei der Republik Österreich. Zuvor hatte die Kärntner Landesregierung den slowenischsprachigen Kärntnern zahlreiche Versprechungen gemacht, um sie für eine Abstimmung Pro-Österreich zu animieren ( siehe Volksabstimmung 1920 in Kärnten). Das Zusammenleben der beiden Sprachgruppen verlief danach auch in der Zwischenkriegszeit weitgehend unproblematisch. Erst im Zuge des Zweiten Weltkrieges kam es wieder zu Spannungen. So sah die Arisierungspolitik der Nationalsozialisten einen Bevölkerungsaustausch vor. Es war geplant, die Kärntner Slowenen nach Süden abzusiedeln und im Gegenzug Volksdeutsche aus Jugoslawien anzusiedeln. Folglich wurden im April 1942 auf Himmlers Befehl, unter der Leitung von Alois Maier-Kaibitsch 1.097 Kärntner Slowenen (221 Familien) ins Deutsche Reich deportiert. Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges waren es dann vor allem Vergeltungsaktionen der in Kärnten besonders aktiven Partisanen, welche zu Misstrauen bei der deutschsprachigen Bevölkerung führte. So wurden zahlreiche deutschsprachige Kärntner in den letzten Kriegstagen und auch noch in den Monaten danach von Partisanen verschleppt und ermordet. Weiters versuchten jugoslawische Truppen erneut die slowenischsprachigen Teile Kärntens für Jugoslawien zu beanspruchen und besetzten unter anderem kurzfristig auch wieder die Landeshauptstadt Klagenfurt. Sie mussten dann aber vor allem unter Druck der Briten, welche Kärnten als Besatzungsmacht verwalteten, abziehen. Doch auch trotz dieser problematischen Zäsur, waren die folgenden 50er und 60er Jahre weitgehend konfliktfrei. Einerseits konzentrierten sich beide Sprachgruppen in erster Linie auf den Wiederaufbau, andererseits wurden aber auch viele für die slowenischsprachige Minderheit wichtige Vorhaben umgesetzt (zahlreiche zweisprachige Kindergärten u. Volksschulen, zweisprachiges Gymnasium, slowenischsprachige Radio- und TV-Sendungen usw.). Nur das Ortstafelthema blieb weitgehend ausgespart. Das Klima verschärfte sich erst in den 1970er Jahren, vor allem vor den 50-Jahr-Feiern zur Kärntner Volksabstimmung fanden wiederholt Aktionen gegen deutschsprachige Ortstafeln statt. Teilweise wurden die deutschen Bezeichnungen überschmiert oder durch die slowenische Bezeichnung ergänzt (so zum Beispiel in Klagenfurt und Hermagor). Am 6. Juli 1972 beschloss der Nationalrat, gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ, das „Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Anbringung von zweisprachigen topographischen Bezeichnungen und Aufschriften in den Gebieten Kärntens mit slowenischer oder gemischter Bevölkerung getroffen werden.“ Am 20. September 1972 ließ Bundeskanzler Bruno Kreisky die ersten von insgesamt 205 zweisprachige Ortstafeln aufstellen. Im Laufe des so genannten Ortstafelsturms wurden dann teilweise vor laufender Kamera und in einigen Fällen auch in Anwesenheit der Polizei über ganz Südkärnten zweisprachige Aufschriften abmontiert oder zerstört. Die heftige Reaktion von Teilen der Bevölkerung führten zum Rücktritt des damaligen Landeshauptmannes Hans Sima und zur Gründung der so genannten Ortstafelkommission. Der erste österreichische Ortstafelstürmer war Vitus Jesse, damals SPÖ-Bürgermeister von Sankt Kanzian. Traurige Berühmtheit erlangte er auch mit seinem Ortstafelstürmer-Ball. Im Juli 1976 verabschiedete der Nationalrat das Volksgruppengesetz und die Novelle zum Volkszählungsgesetz, wodurch die Voraussetzungen für die geheime Erhebung der Muttersprache geschaffen wurden. Diese (teilweise umstrittene) Volkszählung, die von vielen Kärntner Slowenen boykottiert wurde, fand am 14. November 1976 statt. In verschiedenen Gemeinden wurde die Durchführung erheblich behindert. Dazu gehörten Besetzung von Wahlzellen, Raub und Verbrennung der Wahlurne in der Gemeinde Zell. Trotzdem lag die Beteiligung bei ca. 87%. Um den teilweisen Boykott der Erhebung auszugleichen, wurden „Ungültige“, „Andere“ und „nicht abgegebene Stimmen“ auf Basis der durchschnittlichen Beteiligung zum Teil der slowenischen Minderheit zugerechnet. In der Folge schlugen die Kärntner Parteien vor, in 10 Gemeinden (inklusive der Gemeinde Zell (ohne Ergebnis)) zweisprachige Ortstafeln anzubringen, was in der Topographieverordnung von 1977 so vorgesehen wurde. Von den sich daraus ergebenden 91 Ortstafeln sind bisher 77 errichtet. Auch die Definition des windischen Dialekts (laut Volkszählung 2001: 567) sorgt immer wieder für Konflikte. So sehen slowenischsprachige Kärntner das Windische lediglich als slowenischen Dialekt und zählen die Windischsprachigen zu ihrer Sprachgruppe hinzu, während die Windischsprachigen bei den Volkszählungen bewusst „windisch“ und nicht „slowenisch“ als Umgangssprache angeben, um nicht als slowenischsprachige Kärntner gezählt zu werden. aktuelle PolitikAm 29. April 2005 verkündete Bundeskanzler Wolfgang Schüssel ein Zwischenergebnis der fünften Konsenskonferenz zur Beilegung des Streites: Die 20 seit 1977 ausständigen Ortstafeln sollen bis zum 26. Oktober 2005 angebracht werden. Landeshauptmann Jörg Haider wies den Wunsch nach etwa 150 weiteren Ortstafeln (in Orten mit über 10% Slowenenanteil) mit Hinweis auf die „Interessen der Mehrheit“ zurück. Rechtliche AspekteDer Anspruch der slowenischen und kroatischen Minderheit auf zweisprachige Ortstafeln sowie Schulunterricht in der Muttersprache ergibt sich völkerrechtlich verbindlich aus Artikel 7, Ziffer 2 und 3 des Österreichischen Staatsvertrages. Die genannten Ziffern 2 und 3 sind neben der Ziffer 4 Bestandteil österreichischen Verfassungsrechts und damit für die innerstaatliche Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens der Minderheitenpolitik verbindlich....Die für die Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln relevante Ziffer 3 des Artikel 7 ("Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten") lautet wie folgt: Art. 7 (Recht der slowenischen und kroatischen Minderheiten) 3. In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfaßt. Im Jahr 1976 wurde vom österreichischen Nationalrat das Volksgruppengesetz verabschiedet. Der relevante Paragraph 2, Absatz 1, Ziffer 2 lautete folgendermaßen: § 2.(1) Durch Verordnungen der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates sind nach Anhörung der in Betracht kommenden Landesregierung festzulegen: 1. (...) 2. Die Gebietsteile, in denen wegen der verhältnismäßig beträchtlichen Zahl (ein Viertel) der dort wohnhaften Volksgruppenangehörigen topographische Bezeichnungen zweisprachig anzubringen sind. 3. (...) Dieses Gesetz sah also die Aufstellung von zweisprachigen topographischen Aufschriften für jene Gemeinden bzw. Ortsteile vor, in denen sich zumindest 25% der Bevölkerung zur slowenischsprachigen Volksgruppe bekennen. In einer 1977 erlassenen Verordnung (sogenannte Topographieverordnung für Kärnten) wurden das Volksgruppengesetz näher ausgeführt und die Gemeinden bzw. Gemeindeteile näher bestimmt, in denen zweisprachige topographische Aufschriften angebracht werden müssen. In einer weiteren Verordnung (Verordnung über slowenische Ortsbezeichnungen) wurden die slowenischen Bezeichnungen der Ortschaften offiziell festgelegt.
Erkenntnis des VerfassungsgerichtshofesDer Verfassungsgerichtshof sah in seinem 2001 und in einem weiteren, Ende 2005 ergangenen Erkenntnis, den im Volksgruppengesetz festgelegten Anteil von 25% als zu hoch und damit als verfassungswidrig an, da er den Artikel 7 Abs. 3 des Staatsvertrages nicht erfüllt. In der Begründung zum Erkenntnis beriefen sich die Verfassungsrichter in einer historischen Gesetzesinterpretation auf die Entstehungsgeschichte des Staatsvertrags, beziehungsweise auf die gängige österreichische Justizpraxis, derzufolge eine gemischte Bevölkerung einem „nicht ganz unbedeutenden (Minderheiten)-Prozentsatz“ entspricht und legten einen Anteil von ungefähr 10% slowenisch sprechender Einwohner einer Gemeinde als hinreichendes Kriterium für die Aufstellung zweisprachiger topographischer Aufschriften fest [10]. Mit Ende 2005 sind in dieser Frage noch weitere 20 Verfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig.Der Auslöser der Behandlung der Rechtsfrage durch den Verfassungsgerichtshof war eine (absichtlich herbeigeführte) Geschwindigkeitsübertretung (65 km/h anstatt der vorgeschriebenen 50 km/h) des Volksgruppenangehörigen und in der Volksgruppenpolitik aktiven Rechtsanwalts Rudolf Vouk in St. Kanzian am Klopeiner See. Um eine diesbezügliche juristische Auseinandersetzung zu erreichen und damit die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs zu ermöglichen, erstattete er eine Selbstanzeige, woraufhin das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wurde. Gegen den Strafbescheid berief Rudolf Vouk und erhob in letzter Konsequenz Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, da der Beginn des Ortsgebiets durch die einsprachige Ortstafel von St. Kanzian, auf der die slowenische Ortsbezeichnung fehlte, seiner Ansicht nach nicht ordnungsgemäß kundgemacht war. Aus diesem Grund gelte auch nicht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung behauptete der Beschwerdeführer Rudolf Vouk nicht, dass er die rein deutschsprachige Aufschrift der Ortstafel nicht hätte lesen können. Dies wäre für die Geltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auch irrelevant gewesen. Auch wurde die Beschwerde selbst vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen, da es laut dem VfGH kein subjektives Recht der Volksgruppenangehörigen auf zweisprachige Ortstafeln gibt [6]. Die vom Verfassungsgerichtshof als gesetzeswidrig aufgehobene einsprachige Ortstafel von St. Kanzian am Klopeiner See wurde von der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt per Bescheid - wiederum einsprachig, jedoch um einige Meter versetzt - wieder aufgestellt. In seinem Erkenntnis hob der Verfassungsgerichtshof Teile des Volksgruppengesetzes 1976 und der Topographieverordnung 1977 als verfassungswidrig auf und stellte als Richtwert, bei dessen Erreichen Ortstafeln aufgrund der diesbezüglichen Bestimmungen des Österreichischen Staatsvertrages zweisprachig gestaltet werden müssen, auf einen Anteil von ungefähr 10% slowenischsprachiger Bevölkerung ab. Als ein weiterer Streitpunkt erwies sich hierbei jedoch die Formulierung, dass „über einen längeren Zeitraum“ ungefähr 10 % der Bevölkerung slowenischsprachig sein müssen. Da der Anteil der slowenischsprachigen Kärntner aufgrund der anhaltenden Assimilierung im letzten Jahrhundert ständig gesunken ist (1971: 20.972; 2001: 14.010), versuchen hier beide Seiten diese Formulierung möglichst zu ihren Gunsten auszulegen. Karner-PapierAls "Karner-Papier" wird seit 2005 ein Kompromiss-Vorschlag von Stefan Karner bezeichnet, der im Ortstafelstreit eine breite Unterstützung in der Kärntner Bevölkerung und den politischen Entscheidungsträgern findet. Das "Karner-Papier" sieht 50 Jahre nach dem Österreichischen Staatsvertrag die etappenweise Anbringung von insgesamt 158 zweisprachigen Aufschriften in insgesamt 158 Orten Kärntens bis 2010 vor, sowie eine "Öffnungsklausel", die nach 2010 unter bestimmten Bedingungen auf basisdemokratischem Wege die Einbeziehung zusätzlicher Orte ermöglichen sollte. Grundgelegt sollte dem Moratorium eine breite Informationskampagne in Kärnten werden. Das "Karner-Papier" war die Grundlage der von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel 2005 und 2006 durchgeführten Konsenskonferenzen sowie der parlamentarischen Gesetzesvorlagen und Regierungsverordnungen 2005 und 2006.Quellennachweis
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