| Bauen und Wohnen im Lavanttal | |||
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Behörden![]() | |||
| Kärntner Bauordnung (.pdf 112 Kb) | |||
Folgende Formulare können Online eingereicht werden:
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WolfsbergBaupolizei und BauamtStadtgemeinde Wolfsberg Kaiser-Franz-Josef-Quai 1 9400 Wolfsberg Tel.: 04352 / 537-0 Formular Bad St. LeonhardZimmer 12Hauptplatz 46 9462 Bad St.Leonhard Tel.: 04350 / 2218 Formular St. AndräBauamt Abteilung III9433 St. Andrä 210 Tel.: 04358 / 2710-0 Formular Frantschach-Sankt GertraudBauamtSt. Gertraud 1 9413 St. Gertraud Tel. 04352 / 72 180 Formular LavamündBauamt Zi. 7Lavamünd 65 9473 Lavamünd Tel.: 04356 / 2555-0 Formular | ReichenfelsBauamtLiftstraße 1 9463 Reichenfels Tel.:04359 / 2221-0 Formular St. PaulBauamtHauptstraße 10 9470 St. Paul im Lavanttal Formular PreiteneggBauamt9451 Preitenegg 24 Tel.: 04354-2311-14 Formular St. GeorgenBauamtDorfplatz 10 9423 St. Georgen Tel. : 04357 / 2133 - 11 Formular | ||
Bewilligungsfreie Vorhaben (§ 7 der Kärntner Bauordnung von 1996) | |||
Bewilligungsfreie VorhabenHier ist der § 7 der Kärntner Bauordnung der bewilligungsfreie Bau Vorhaben regelt. Interessant für Garagen, Carport, Grundstückszäune, Anbau, Pool, etcAchtung: Es muss trotzdem ein Bauantrag und eine Fertigmeldung beim Bauamt eingereicht werden. Viele Gemeinden haben die Anträge mittlerweile Online zum download oder als Online Formular. | |||
| § 7 Bewilligungsfreie Vorhaben, baubehördliche Aufträge (1) Keiner Baubewilligung bedürfen folgende Vorhaben: a) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Gebäuden ohne Abwasseranlagen und ohne Feuerungsanlagen bis zu 16 m2 Grundfläche und 3,50 m Höhe; b) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis zu 50 kW; c) die Änderung von Gebäuden, soweit d) die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen in Freizeitwohnsitz im Sinn des § 6 des Kärntner Grundverkehrsgesetzes 1994 und von Freizeitwohnsitz in Hauptwohnsitz; e) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Parabolantennen; f) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen bis zu 16 m2 Fläche, sofern nicht § 2 lit j zur Anwendung kommt; g) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von für die Dauer der Bauausführung erforderlichen Baustelleneinrichtungen; h) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von baulichen Anlagen, die der Gartengestaltung dienen, wie etwa Pergolen, in Leichtbauweise, bis zu 30 m2 Grundfläche und 3 m Höhe; i) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Wasserbecken bis zu 80 m3 Rauminhalt, sofern sich diese nicht innerhalb von Gebäuden befinden; j) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Einfriedungen in Leichtbauweise bis zu 1,50 m Höhe; k) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Sockelmauerwerken bis zu 0,50 m Höhe; l) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Stützmauern bis zu 1 m Höhe; m) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch eines überdachten Stellplatzes pro Wohngebäude bis zu 25 m2 Grundfläche und 3,50 m Höhe; n) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von baulichen Anlagen für den vorübergehenden Bedarf von höchstens vier Wochen im Rahmen von Märkten, Kirchtagen, Ausstellungen, Messen und ähnlichen Veranstaltungen (zB Festzelte, Tribünen, Tanzböden, Kioske, Stände, Buden); o) die Instandsetzung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die keine tragenden Bauteile betrifft und keine Auswirkungen auf die Sicherheit, die Gesundheit oder auf die äußere Gestaltung hat; p) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Folientunneln im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder des Gartenbaues bis zu 50 m Länge, 3 m Breite und 3,50 m Höhe; q) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, sofern das Vorhaben mit den in lit a bis p angeführten Vorhaben im r) Vorhaben, die in Entsprechung eines baubehördlichen Auftrages ausgeführt werden. | |||
[Quelle : http://www.ris.bka.gv.at/lr-kaernten/] | |||
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