Bauen und Wohnen im Lavanttal

Behörden

Bauverordnung im Lavanttal
Bauamt Baupolizei in Wolfsberg / Lavanttal
Kärntner Bauordnung (.pdf 112 Kb)
Folgende Formulare können Online eingereicht werden:
  • Bauanzeige
  • Baubeginnmeldung
  • Bauvollendungsmeldung
  • Bauansuchen
  • Bauvollendung - Unternehmerbestätigung
  • Feuerungsanlage über 50 KW Errichtung, Änderung
  • Feuerungsanlage Unternehmerbestägigung/Techn.Bericht
  • Betriebsstätten für Veranstaltungen
  • Veranstaltung - Durchführung
  • Sperrstundenverlängerung
  • Ansuchen Benutzung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken
  • Ansuchen um Zuweisung einer Garage
  • Grundsteuerbefreiungsantrag
  • Ansuchen um Grundstücksteilung
  • Hundeabmeldung
  • Hundeanmeldung
  • Anmeldung für den Kindergarten
  • Mülltonnen an- und abmeldung
  • Ansuchen nach dem Ortsbildpflegegesetz
  • Anzeige Ortsbildschutz/Ortsbildpflege
  • Verlustmeldung
  • Ansuchen um Zuweisung einer Wohnung
  • Aufkündigung einer Wohnung und/oder Garage
  • Wasserzählerstandsmeldung

Wolfsberg

Baupolizei und Bauamt
Stadtgemeinde Wolfsberg
Kaiser-Franz-Josef-Quai 1
9400 Wolfsberg
Tel.: 04352 / 537-0
Formular

Bad St. Leonhard

Zimmer 12
Hauptplatz 46
9462 Bad St.Leonhard
Tel.: 04350 / 2218
Formular

St. Andrä

Bauamt Abteilung III
9433 St. Andrä 210
Tel.: 04358 / 2710-0
Formular

Frantschach-Sankt Gertraud

Bauamt
St. Gertraud 1
9413 St. Gertraud
Tel. 04352 / 72 180
Formular

Lavamünd

Bauamt Zi. 7
Lavamünd 65
9473 Lavamünd
Tel.: 04356 / 2555-0
Formular

Reichenfels

Bauamt
Liftstraße 1
9463 Reichenfels
Tel.:04359 / 2221-0
Formular

St. Paul

Bauamt
Hauptstraße 10
9470 St. Paul im Lavanttal
Formular

Preitenegg

Bauamt
9451 Preitenegg 24
Tel.: 04354-2311-14
Formular

St. Georgen

Bauamt
Dorfplatz 10
9423 St. Georgen
Tel. : 04357 / 2133 - 11
Formular

Bewilligungsfreie Vorhaben (§ 7 der Kärntner Bauordnung von 1996)

Bewilligungsfreie Vorhaben

Hier ist der § 7 der Kärntner Bauordnung der bewilligungsfreie Bau Vorhaben regelt. Interessant für Garagen, Carport, Grundstückszäune, Anbau, Pool, etc
Achtung: Es muss trotzdem ein Bauantrag und eine Fertigmeldung beim Bauamt eingereicht werden. Viele Gemeinden haben die Anträge mittlerweile Online zum download oder als Online Formular.
§ 7
Bewilligungsfreie Vorhaben,
baubehördliche Aufträge

(1) Keiner Baubewilligung bedürfen folgende Vorhaben:

a) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Gebäuden ohne Abwasseranlagen und ohne Feuerungsanlagen bis zu 16 m2 Grundfläche und 3,50 m Höhe;

b) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis zu 50 kW;

c) die Änderung von Gebäuden, soweit
1. sie sich nur auf das Innere bezieht und keine tragenden Bauteile betrifft, sofern keine Erhöhung der Wohnnutzfläche erfolgt, oder
2. es sich um die Anbringung eines Vollwärmeschutzes ohne Änderung der äußeren Gestaltung handelt, oder
3. es sich um den Austausch oder die Erneuerung von Fenstern handelt, wenn deren Größe und äußere Gestaltung unverändert bleibt;

d) die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen in Freizeitwohnsitz im Sinn des § 6 des Kärntner Grundverkehrsgesetzes 1994 und von Freizeitwohnsitz in Hauptwohnsitz;

e) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Parabolantennen;

f) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen bis zu 16 m2 Fläche, sofern nicht § 2 lit j zur Anwendung kommt;

g) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von für die Dauer der Bauausführung erforderlichen Baustelleneinrichtungen;

h) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von baulichen Anlagen, die der Gartengestaltung dienen, wie etwa Pergolen, in Leichtbauweise, bis zu 30 m2 Grundfläche und 3 m Höhe;

i) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Wasserbecken bis zu 80 m3 Rauminhalt, sofern sich diese nicht innerhalb von Gebäuden befinden;

j) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Einfriedungen in Leichtbauweise bis zu 1,50 m Höhe;

k) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Sockelmauerwerken bis zu 0,50 m Höhe;

l) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Stützmauern bis zu 1 m Höhe;

m) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch eines überdachten Stellplatzes pro Wohngebäude bis zu 25 m2 Grundfläche und 3,50 m Höhe;

n) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von baulichen Anlagen für den vorübergehenden Bedarf von höchstens vier Wochen im Rahmen von Märkten, Kirchtagen, Ausstellungen, Messen und ähnlichen Veranstaltungen (zB Festzelte, Tribünen, Tanzböden, Kioske, Stände, Buden);

o) die Instandsetzung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die keine tragenden Bauteile betrifft und keine Auswirkungen auf die Sicherheit, die Gesundheit oder auf die äußere Gestaltung hat;

p) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Folientunneln im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder des Gartenbaues bis zu 50 m Länge, 3 m Breite und 3,50 m Höhe;

q) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, sofern das Vorhaben mit den in lit a bis p angeführten Vorhaben im
Hinblick auf seine Größe und die Auswirkungen auf Anrainer vergleichbar ist;

r) Vorhaben, die in Entsprechung eines baubehördlichen Auftrages ausgeführt werden.

(2) Vorhaben nach Abs 1 lit a bis q, die in der Änderung eines Gebäudes oder einer sonstigen baulichen Anlage bestehen, sind nicht mehr bewilligungsfrei, wenn durch die Änderung die in Abs 1
vorgegebenen Flächen-, Kubatur-, Höhen-, Längen- und Breitenausmaße oder Nennwärmeleistungen überschritten werden.

(3) Vorhaben nach Abs 1 lit a bis q müssen den Anforderungen der §§ 13 Abs 2 lit a bis c, 17 Abs 2, 26 und 27 dieses Gesetzes sowie den Kärntner Bauvorschriften und dem Flächenwidmungs- und
Bebauungsplan entsprechen, sofern § 14 nicht anderes bestimmt.

(4) Vorhaben nach Abs 1 lit a bis q sind vor dem Beginn ihrer Ausführung der Behörde schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung hat den Ausführungsort einschließlich der Grundstücksnummer und eine
kurze Beschreibung des Vorhabens zu enthalten.

[Quelle : http://www.ris.bka.gv.at/lr-kaernten/]

Fehlt was oder weitere Vorschläge? Gerne hier melden.

Weitere Bauseiten im Lavanttal:

Handwerker:

Bauamt - Baupolizei im Lavanttal auf lovntol.at